Liebe Vereinsmitglieder,
die Ausübung des Sports ist ein zentrales Element des gesellschaftlichen Lebens und fördert soziale Kontakte. Der Freistaat Sachsen hat am Freitag eine Corona-Notfall-Verordnung veröffentlicht die auf dieses zentrale Element Einfluss nimmt.
Ab Montag, 22.11.21 sind Öffnungen von Einrichtungen des Sportbetriebs für Publikumsverkehr bei uns in Sachsen eingeschränkt. Der Trainingsbetrieb bleibt erlaubt für beruflich, sportwissenschaftlich und ausbildungstechnisch bedingte Ausübungsformen, wie auch für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, unter Anwendung der 3G-Regel.
Wir sind uns der Verantwortung für unsere Spielerinnen bewusst, weswegen wir mannschaftsübergreifende Trainingseinheiten wie auch zeitübergreifende Hallennutzungen vermeiden.
Unsere Breitensportgruppen können leider auch nicht mehr in den Sportstätten ihrer Freizeitbeschäftigung SPORT nachgehen. Wir sind hier jedoch alle gefragt zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen. Wir hoffen auf eure/Ihre Unterstützung.
Bleibt gesund!
Euer Präsidium