Die Spielleitende Stelle begründet, weshalb keine Untersuchungen von Amts wegen eingeleitet werden. Die Zwickauer können einen eigenen Antrag nicht mehr einreichen.
Die Spielleitende Stelle begründet, weshalb keine Untersuchungen von Amts wegen eingeleitet werden. Die Zwickauer können einen eigenen Antrag nicht mehr einreichen.