Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen (HBF) hat den Zweitligisten SV Werder Bremen für das laufende Spieljahr 2023/24 mit einem Abzug von vier Pluspunkten belegt. Grund hierfür ist ein Verstoß des Lizenznehmers SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA gegen die Verpflichtung zur Verbesserung seines negativen Eigenkapitals.
Die notwendig gewordene Entscheidung fußt auf § 2 Absatz 4 der HBF-Lizenzierungsrichtlinien. Hiernach müssen Lizenznehmer mit einem ausgewiesenen negativen bilanziellen Eigenkapital zum 30.06.2020 (bzw. 31.12.2020) dieses bis zum 30.06.2023 (bzw. 31.12.2023) um mindestens 30% verbessern. Da diese Zielsetzung seitens der Bremer verfehlt wurde, hat dies gemäß § 2 Absatz 6 der Lizenzierungsrichtlinien die Aberkennung von 4 Pluspunkten für das laufende Spieljahr 2023/24 zur Folge.
Die Verantwortlichen des SV Werder Bremen haben auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet, somit ist die Entscheidung rechtskräftig. Weitere Angaben werden seitens der HBF aufgrund der Vertraulichkeit des Lizenzierungsverfahrens nicht gemacht.
Die Handball Bundesliga Frauen hatte die Regelung zur Verbesserung eines negativen Eigenkapitals für alle Erst- und Zweitligisten zur Saison 2019/20 in die Lizenzierungsrichtlinien aufgenommen. Danach soll sich ein negatives Eigenkapital jährlich um mindestens 10% verbessern. Gelingt nach drei Jahren eine mindestens 30%ige Verbesserung nicht, hat dies den Abzug von vier Pluspunkten zur Folge.
Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen besteht aus Axel Pick, Dipl.-Kfm., US Certified Public Accountant und Rechtsanwalt, Martin Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Christoph Wendt, Geschäftsführer der Handball Bundesliga Frauen. Die Lizenzierungsrichtlinien sind hier einsehbar.
Erschienen am 15.01.2024 (www.handball-bundesliga-frauen.de)